Wer sich an die Behandlung und Beseitigung mit Schimmelpilzen befallener Stellen macht, sollte gewisse Vorsichts- und Schutzmaßnahmen beachten. Dazu zählen u. a. Arbeits- bzw. Schutzkleidung und Handschuhe. Wer empfindlich oder allergisch gegen Schimmelpilzsporen ist, sollte zusätzlich eine Atemschutzmaske bzw. einen
Mundschutz tragen.
So schützen Sie sich bei der Schimmelbehandlung:
• Schimmelpilze nicht mit bloßen Händen berühren – Schutzhandschuhe aus Kunststoff tragen (in Baumärkten erhältlich) und nach Gebrauch entsorgen.
• Schimmelpilzsporen nicht einatmen – Atemschutz tragen (in Baumärkten erhältlich) und nach Gebrauch entsorgen.
• Schimmelpilzsporen nicht in die Augen gelangen lassen – spezielle Staub-Schutzbrillen tragen (in Baumärkten erhältlich).
• Arbeitskleidung nach Benutzung gründlich waschen oder Einwegschutzanzug verwenden und entsorgen.
Vorsichtsmaßnahmen bei der Entfernung von Schimmel:
• Schwer zu reinigende Gegenstände, z.B. Textilien, abdecken oder aus dem Sanierungsbereich entfernen.
• Lebensmittel und andere Gegenstände wie Kinderspielzeug und Kleidung vor der Sanierung aus dem Raum entfernen.
• Möglichst staubarm arbeiten (z.B. Oberflächen vorher absaugen oder anfeuchten).
• Eine Ausbreitung von Schimmelpilzsporen vermeiden.
Quelle: Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung mit Schimmelpilzwachstum in Innenräumen, Umweltbundesamt, 2005, S. 32.
Firmen, die Sie mit der Sanierung von Schimmelpilz befallenen Stellen beauftragen, müssen Arbeitsschutz-maßnahmen beachten. Siehe hierzu: Informationen zum Arbeitsschutz durch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.